AGB
Allgemeines
Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erkennt durch die Auftragserteilung meine Geschäftsbedingungen an.
Die angebotenen Leistungen sind kein rechtlich bindendes Angebot. Auf Wunsch erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot auf der Grundlage Ihrer Wünsche.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Irina Riekötter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
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Urheberrecht
Alle Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Das bedeutet, Fotografie Irina Riekötter steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Durch den Erwerb von Dateien überträgt Irina Riekötter Fotografie jeweils das räumlich und zeitlich unbegrenzten Nutzungsrecht. Diese Motive dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten, im Internet oder anderen Medien nur mit einem Bildquellennachweis abgedruckt werden:
Foto: Irina Riekötter Fotografie. Auf Webseiten setzen Sie bitte den Bildquellennachweis ins Impressum:
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Foto/Fotos: Irina Riekötter Fotografie – www.irinariekoetter.de
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Wollen Sie Motive, deren Datei Sie erworben haben bei XING, Linkedin, Facebook u.a. verwenden, so ist dies möglich jedoch ist zwingend erforderlich, dass Ihre Portraits urheberrechtlich gekennzeichnet sind. Das geschieht dadurch, dass Sie den Hinweis „Foto: Irina Riekoetter“ anbringen und das Bild mit meiner Webseite verlinken:
© Irina Riekoetter – www.irinariekoetter.de
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Auch Irina Riekötter Fotografie darf die entstandenen Motive zur Eigenwerbung nutzen.
Der Auftraggeber eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, dass Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn er nicht die entsprechenden Nutzungsrechte erworben hat. § 60 UrhG wird ausdrücklich angewendet. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Irina Riekötter Fotografie zum Schadensersatz.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale berechnet; Nebenkosten, falls nicht anders vereinbart, sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist die Fotografin die Endpreise aus. Bei Auftragserteilung wird das Shootinghonorar sofort fällig. Bestellungen nach einem Shooting erfolgen auf der Grundlage von Vorkasse, Barzahlung oder durch Überweisung.
Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Irina Riekötter Fotografie mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Irina Riekötter Fotografie behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für Anfahrten werden 55 Cent pro angefangenen Kilometer berechnet.
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Haftung
Die Fotografin speichert die Dateien des Auftrags, sodass Nachbestellungen mindestens ein Jahr lang möglich sind. Eine Archivierung ist jedoch nicht Teil des Auftrages.
Absagen von Shootingterminen sind bis 72 Stunden vor dem Fototermin kostenlos möglich. Bei Absagen bis zu
24 Stunden vor dem Shooting berechnet Irina Riekoetter Fotografie 60% des Aufnahmehonorars. Bei Absagen unter 24 Stunden. und bei Nichterscheinen berechnet die Fotografin 100% des Aufnahmehonorars.
Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B., Visagisten werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr der Fotografin. Storno beträgt 48 Stunden oder weniger vor dem Termin 100 %. Bei Terminverspätungen ab 45 Minuten fällt das Shooting aus und wird voll berechnet.
Schnupperangebote oder andere Sonderpreise sind grundsätzlich bei Terminverabredung zu 100 % zu bezahlen. Die Bezahlung verfällt bei Stornierung des Termins.
Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei Irina Riekötter Fotografie schriftlich eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.
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Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
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Bildbearbeitung
Die Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin. Entsteht durch Foto- Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
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Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Recklinghausen. Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung die Lieferbedingungen an. Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
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Irina Riekötter Fotografie
Hohe Straße 42
45711 Datteln
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Datteln, im April 2025